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Was ist TEDA?
Das Ministerium für Kultur und Tourismus der Republik Türkei fördert mit seinem Projekt TEDA die Publikation türkischer Werke aus Kultur, Kunst und Literatur in andere Sprachen. Verlage im Ausland, die türkische Werke übersetzen lassen und herausgeben wollen, werden finanziell unterstützt.
Das Projekt wurde im Jahre 2005 ins Leben gerufen mit dem Ziel die türkische Literatur im Ausland bekannt und Werke türkischer Autoren einer interessierten internationalen Leserschaft zugänglich zu machen.
Die Beratungs- und Bewertungskommission von TEDA entscheidet über die Bewilligung der Anträge.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Eine Förderung kann nur von Verlagen im Ausland beantragt werden.
Notwendige Unterlagen für die Antragstellung
- Ausgefülltes, unterzeichnetes und mit Stempel versehenes Antragsformular im Original (Antragsformular in Englisch oder Türkisch zum Herunterladen unter https://teda.ktb.gov.tr)
- Kopie einer Bescheinigung über die Publikationstätigkeit des Antragsstellers im Heimatland
- Kopie des Vertrages zwischen Verlag und Inhaber der Urheberrechte
- Kopie des Vertrages zwischen Verlag und Übersetzer
- Original oder Kopie des zu übersetzenden Buches
- Publikationskatalog des Verlags (in Papierform oder elektronisch)
- Lebenslauf des Übersetzers
Bitte beachten !
Für Unterlagen, die nicht in englischer oder türkischer Sprache eingereicht werden, bedarf es einer zusätzlichen kurzen inhaltlichen Zusammenfassung, vorzugsweise in türkischer oder aber in englischer Sprache.
Das ausgefüllte Antragsformular mit Unterschrift und Stempel muss im Original eingereicht werden. Es empfiehlt sich daher, das Antragsformular per Schnellpost oder Kurier an unsere Postadresse zu schicken. Alle anderen Unterlagen können per email oder fax gesendet werden.
Anträge können erst dann berücksichtigt werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Verlage aus Ländern, die für die Publikation eines Werkes die Genehmigung einer Behörde oder Kommission benötigen, müssen neben den geforderten Antragsunterlagen, die entsprechenden Genehmigungen vorlegen.
Bewertungskriterien
- Die Beratungs- und Bewertungskommission legt folgende Bewertungskriterien an:
- Literarischer Beschaffenheit/literarische Wert des Werkes
- Ob der Verlag die Verpflichtungen für die vorher erhaltene Unterstützung im Bezug auf das Werk
- Ist ein Verlag, der schon einmal eine Unterstützung erhalten hat, den von TEDA gestellten Verpflichtungen nachgekommen
- Erfahrung der Übersetzers Verteilungs- und Bekanntmachungsstrategie des Absatz- und Werbestrategie des Verlages
Nicht berücksichtigt werden können:
- Fachliteratur aus den Bereichen Medizin, Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften(außer die Werke, die im Bezug auf die türkische Geschichte von der Kommission als nützlich eingestuft werden), Ökologie und der Arbeitswelt.
- Eine Ausnahme bilden Werke zur türkischen Geschichte
- Unterrichtsbücher, Unterrichtsnoten und Mitteilungen
- Wörterbücher
- Zeitschriften und sonstige Periodika
- Reiseführer, Broschüren oder Booklets
Das TEDA Projekt unterstützt vorrangig Antragstellungen für Werke der türkischen Literatur
Nach Bewilligung des Antrags
Nach Vertragsunterzeichnung wird der von der Kommission festgelegte Förderbetrag auf das im Antragsformular angegebene Bankkonto in Fremdwährung (EURO oder US-Dollar) als Einmalzahlung überwiesen.
Verpflichtungen des Herausgebers
- Das geförderte Werk binnen 2 Jahren zu veröffentlichen
- Nach der Herausgabe 30 Belegexemplare an das Ministerium für Kultur und Tourismus zu schicken
- Im Nachhinein vorgenommene Änderungen (wie Wechsel des Übersetzers, Publikationsdatum, Kommunikationsdaten des Verlages usw.) innerhalb von 15 Tagen dem Ministerium bekannt zu geben.
-
Das Ministerium halbjährlich über den Übersetzungs- und Publikationsstand zu informieren
Stichtag für Antragstellung
Anträge können das ganze Jahr über gestellt werden. Die Beratungs- und Bewertungskommission trifft sich zweimal jährlich:
I. (im Frühling) Letzte Antragsabgabedatum für diese Periode: 30. April
II. (im Herbst) Letzter Antragsabgabedatum für diese Periode: 25. Oktober
Stichtagsänderungen für Bewerbungen werden unter https://teda.ktb.gov.tr bekanntgegeben
Über Anträge, die nach dem Stichtag beim Ministerium eingehen, wird auf der darauffolgenden Kommissionssitzung entschieden.