Teda

DEUTSCHE

KLICKEN SIE ZUM DOWNLOAD (PDF)

Was ist TEDA?
Das Ministerium für Kultur und Tourismus der Republik Türkei fördert mit seinem Projekt TEDA die Publikation türkischer Werke aus Kultur, Kunst und Literatur in andere Sprachen. Verlage im Ausland, die türkische Werke übersetzen lassen und herausgeben wollen, werden finanziell unterstützt.

Das Projekt wurde im Jahre 2005 ins Leben gerufen mit dem Ziel die türkische Literatur im Ausland bekannt und Werke türkischer Autoren einer interessierten internationalen Leserschaft zugänglich zu machen.

Die Beratungs- und Bewertungskommission von TEDA entscheidet über die Bewilligung der Anträge.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Eine Förderung kann nur von Verlagen im Ausland beantragt werden.

Notwendige Unterlagen für die Antragstellung
Ausgefülltes, unterzeichnetes und mit Stempel versehenes Antragsformular im Original (Antragsformular in Englisch oder Türkisch zum Herunterladen unter https://teda.ktb.gov.tr)

Kopie einer Bescheinigung über die Publikationstätigkeit des Antragsstellers im Heimatland

Kopie des Vertrages zwischen Verlag und Inhaber der Urheberrechte

Kopie des Vertrages zwischen Verlag und Übersetzer

Original oder Kopie des zu übersetzenden Buches

Publikationskatalog des Verlags (in Papierform oder elektronisch)

Lebenslauf des Übersetzers

Bitte beachten !
Für Unterlagen, die nicht in englischer oder türkischer  Sprache  eingereicht  werden,  bedarf es einer zusätzlichen kurzen inhaltlichen Zusammenfassung, vorzugsweise in türkischer oder aber in englischer Sprache.

Das ausgefüllte Antragsformular mit Unterschrift und Stempel muss im Original eingereicht werden. Es empfiehlt sich daher, das Antragsformular per Schnellpost oder Kurier an unsere Postadresse zu schicken. Alle anderen Unterlagen können per email oder fax gesendet werden.

Anträge können erst dann berücksichtigt werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Verlage aus Ländern, die für die Publikation  eines Werkes die Genehmigung einer Behörde oder Kommission benötigen, müssen  neben den geforderten Antragsunterlagen, die entsprechenden Genehmigungen vorlegen.

Bewertungskriterien
Die Beratungs- und Bewertungskommission legt folgende Bewertungskriterien an:

Literarischer Beschaffenheit/literarische Wert des Werkes

Ob der Verlag die Verpflichtungen für die vorher erhaltene Unterstützung im Bezug auf das Werk

Ist ein Verlag, der schon einmal eine Unterstützung erhalten hat, den von TEDA gestellten Verpflichtungen nachgekommen

Erfahrung der Übersetzers Verteilungs- und Bekanntmachungsstrategie des Absatz- und Werbestrategie des Verlages

Nicht berücksichtigt werden können:
Fachliteratur aus den Bereichen Medizin, Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften(außer die Werke, die im Bezug auf die  türkische  Geschichte von der Kommission als nützlich eingestuft werden), Ökologie und der Arbeitswelt.
Eine Ausnahme bilden Werke zur türkischen Geschichte
Unterrichtsbücher, Unterrichtsnoten und Mitteilungen
Wörterbücher
Zeitschriften und sonstige Periodika
Reiseführer, Broschüren oder Booklets

Das TEDA Projekt unterstützt vorrangig Antragstellungen für Werke der türkischen Literatur

Nach Bewilligung des Antrags
Nach Vertragsunterzeichnung wird der von der Kommission festgelegte Förderbetrag auf das im Antragsformular angegebene Bankkonto in Fremdwährung (EURO oder US-Dollar) als Einmalzahlung überwiesen.   


Verpflichtungen des Herausgebers
Das geförderte Werk binnen 2 Jahren zu veröffentlichen

Nach der Herausgabe 30 Belegexemplare an das Ministerium für Kultur und Tourismus zu schicken

Im Nachhinein vorgenommene Änderungen (wie Wechsel des Übersetzers, Publikationsdatum, Kommunikationsdaten des Verlages usw.) innerhalb von 15 Tagen dem Ministerium bekannt zu geben.
-
 
Das Ministerium halbjährlich über den Übersetzungs- und Publikationsstand zu informieren

Stichtag für Antragstellung
Anträge können das ganze Jahr über gestellt werden. Die Beratungs- und Bewertungskommission trifft sich zweimal jährlich:

I. (im Frühling) Letzte Antragsabgabedatum für diese Periode: 30. April
II. (im Herbst) Letzter Antragsabgabedatum für diese Periode: 25. Oktober

Stichtagsänderungen für Bewerbungen werden unter https://teda.ktb.gov.tr bekanntgegeben
Über Anträge, die nach dem Stichtag beim Ministerium eingehen, wird auf der darauffolgenden Kommissionssitzung entschieden.